PRIVATE KRANKENKASSEN

Private Krankenkassen erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Im Einzelfall hängt es jedoch davon ab, was Sie vertraglich mit Ihrer Krankenkasse vereinbart haben. Bitte klären Sie vor Beginn der Therapie, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Psychotherapie übernimmt. Wenn Sie möchten, sind wir Ihnen dabei gerne behilflich. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten bzw. Ärzte (GOP analog GOÄ und beträgt 100,55 € und der Höchstsatz beträgt 140,76 € pro Therapiesitzung. 


SELBSTZAHLER
Sie können die Kosten für die Psychotherapie natürlich auch selber tragen. Sie haben in diesem Fall keine weiteren Formalitäten zu beachten. Auch hier richtet sich das Honorar nach der bestehenden Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten bzw. Ärzte (GOP analog GOÄ) und beträgt 120.- € pro Therapiesitzung. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten bzw. Ärzte (GOP analog GOÄ und beträgt 100,55 € und der Höchstsatz beträgt 140,76 € pro Therapiesitzung. Eine tiefenpsychologische Anamnese mit Diagnose als Grundlage einer fortführenden psychologischen Beratung beträgt 200.- €. Zusätzlich können sich Mehrkosten ergeben, die beispielsweise durch die Verwendung von Fragebogen etc. entstehen. Diese richten sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten bzw. Ärzte.

Es stehen keine freien Kassenplätze zur Verfügung.